Pflegebedürftig?
Was tun?
Ihr gutes Recht auf Unterstützung.
careVitaale bringt Ihnen die Beratungsangebote der Pflegekasse – etwa nach § 37.3 und § 45 SGB XI – verständlich und alltagsnah näher. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich, individuell und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage. Dabei richten wir uns nach Ihren konkreten Fragen, Problemen und Bedürfnissen. Sie erhalten alle wichtigen Informationen und Unterlagen, um Ihre Leistungen rechtzeitig zu beantragen und vollständig auszuschöpfen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Anspruch nach SGB XI haben ein gesetzlich verankertes Recht auf diese umfassende Beratung – wir sorgen dafür, dass Sie es auch wahrnehmen können.
Individuelle Pflegeberatung
… nach § 40 Absatz 6 SGB XI, Empfehlung für ein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel durch eine Pflegefachkraft. Z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, usw.
Teilnahme an Pflegekursen und Pflegeschulungen
…nach § 45 SGB XI, die darauf abzielen, Fähigkeiten und Wissen für die häusliche Pflege zu vermitteln.
Inanspruchnahme von Beratungsbesuchen
…nach § 37.3 SGB XI, die ab einem Pflegegrad 2 verpflichtend sind, um Qualität und Angemessenheit der Pflege zu Hause sicherzustellen.
Beratung für einen Hausnotruf
… nach § 78 Abs. 1 des SGB XI zahlt die Pflegekasse die Mietgebühr für ein Hausnotrufgerät. Die Notwendigkeit, aufgrund von Pflegebedürftigkeit, muss in diesem Fall bereits vorliegen.
careVitaale ist Ihr kompetenter Partner, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und die bestmögliche Unterstützung und Beratung in Ihrer Pflegesituation zu erhalten.
Wie genau ist der Ablauf?
Wenn Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehörige feststellen, dass der Alltag und/oder die Pflege nicht mehr alleine zu bewältigen sind, können Sie bei careVitaale ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei wird alles notwendige, mit Ihnen gemeinsam, organisiert und Sie erhalten wertvolle Tipps und Trick, um den Alltag und/oder die Pflege besser zu bewerkstelligen.
Im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung folgen wir einem strukturierten Prozess und garantieren damit, dass die Inhalte des Gespräches für Sie verständlich und nachvollziehbar sind. Somit erhalten sie alle, für ihre Pflegesituation benötigten und relevanten, Informationen.
Bedarfsermittlung im Detail.
Der erste Schritt ist die detaillierte Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. Unsere Pflegefachkräfte betrachten hierbei sowohl allgemeine als auch spezifische Bedürfnisse, wie sie beispielsweise bei Personen mit Demenz oder nach bestimmten Erkrankungen wie einem Schlaganfall auftreten können.
Bei careVitaale ist es unser Ziel, durch diesen umfassenden Beratungsprozess eine Pflege zu gewährleisten, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist und um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Diese Standards orientieren sich an den zehn Schlüsselmerkmalen guter Beratungspraxis, wie sie vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) definiert wurden.
Was unsere Beratung besonders macht!
Fachlich qualifiziert
Unsere Pflegefachkräfte werden regelmäßig geschult und verfügen über aktuelles Wissen zur Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI.
Flexibel & gesetzeskonform
Wir bieten schnelle Terminvergaben und führen die Beratung persönlich bei Ihnen zu Hause durch – so wie es gesetzlich vorgesehen ist.
(Per Gesetz ist ein Beratungsgespräch nach §37.3 zu Hause durchzuführen. Bis Juni darf der Folgebesuch per Video stattfinden. Ab Juni wird diese Reglung aufgehoben und eine Begutachtung muss vor Ort stattfinden!)
Verbindlich & nahbar
Sie erhalten eine feste Ansprechperson, können aber bei Bedarf unkompliziert wechseln.
Respektvoll im Umgang
Freundlichkeit, Diskretion und Achtung Ihrer Würde stehen bei uns an erster Stelle.
Individuell & ressourcenorientiert
Wir sehen den Menschen hinter der Pflege – Ihre Lebenssituation, Wünsche und Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt. Ziel ist, Ihre Selbstständigkeit zu stärken.
Lösungsorientiert
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir alltagsnahe, praktische Maßnahmen, die wirklich zu Ihrer Situation passen.
Umfassend informiert
Sie erhalten leicht verständliche Informationen zu Ihren Rechten, Pflegestufen, Entlastungsleistungen und allen Möglichkeiten der Unterstützung.
Transparent begleitet
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der besprochenen Schritte und stellen Ihnen die Beratungsdokumentation zur Einsicht zur Verfügung.
Wer trägt die Kosten?
Es entstehen Ihnen keine Kosten und es ist nicht erforderlich in Vorkasse gehen (ausgenommen Privatversicherte). Unsere Pflegefachkräfte kümmern sich um die gesamte Abwicklung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Beratung und Planung Ihrer Pflegesituation konzentrieren können. Des Weiteren informieren wir Sie rechtzeitig über den nächsten Termin zur Pflegebegutachtung im Rahmen des Beratungsgespräches nach §37.3 SGB XI. So kommen Sie Ihrer Pflicht immer rechtzeitig nach und müssen keine Befürchtungen haben, dass es zu einer Kürzung oder im schlimmsten Fall zur vollständigen Streichung Ihres Pflegegeldes kommt.
Dieser Beratungseinsatz ist für Empfänger von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 obligatorisch und findet in folgenden Intervallen statt:
Für Pflegegrad 1: optional jedes Halbjahr.
Für Pflegegrad 2 und 3: Jedes Halbjahr.
Für Pflegegrad 4 und 5: Jedes Vierteljahr.
Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich sowohl an Pflegebedürftige als auch an deren pflegende Angehörige.
Kostenübernahme
Die Kosten für diesen Beratungseinsatz werden vollständig von Ihrer Pflegekasse getragen.
Durchführung
Die Beratung wird von qualifizierten Mitarbeitern zugelassener Pflegedienste, anerkannten Pflegeberatern als Beratungsstelle oder von einer von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft angeboten.
Format
Die Beratung erfolgt in einem individuellen Rahmen, um gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einzugehen.
Frequenz
Während für Pflegegrad 1 die Teilnahme freiwillig ist, sind die Beratungseinsätze für Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erforderlich. (Bei Pflegegrad 1 ist eine Beratung alle 6 Monate sinnvoll, ggf. ist eine Höherstufung anzuraten!)
Jetzt kostenlose Beratung erhalten!
Unsere erfahrenen Pflegeexpert:innen stehen Ihnen persönlich zur Seite – kompetent, einfühlsam und individuell abgestimmt auf Ihre Situation. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch!
Kostenlose Pflegeberatung Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein kostenfreies Beratungsgespräch steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld beziehen oder Sachleistungen/Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt alle drei oder sechs Monate, je nach Pflegegrad, die Kosten.
Was unsere Beratung besonders macht!
Bei careVitaale verstehen wir die essenzielle Rolle der Pflegeberatung, die nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Frist darstellt, sondern auch eine wertvolle Unterstützung und Entlastung für Sie bietet.
careVitaale setzt sich dafür ein, dass Sie durch unsere Beratung nicht nur informiert, sondern auch in Ihrer Pflegerolle gestärkt und entlastet werden.
Eine gründliche Bewertung Ihrer Pflegesituation
Individuelle Beratung und praktische Unterstützungsmöglichkeiten
Entwicklung von Strategien zur Lösung bestehender Herausforderungen
Informationen über möglicherweise noch unbekannte Optionen, wie zum Beispiel Pflegeschulungen
Gewährleistung einer hochwertigen Pflegequalität
Wo und an welchem Tag soll das Beratungsgespräch stattfinden?
Bei careVitaale möchten wir Sie umfassend darüber informieren, ob und inwiefern Sie zu einer Pflegeberatung verpflichtet sind. Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI sind Empfänger von Pflegegeld mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu regelmäßigen persönlichen Beratungen verpflichtet.
Pflegegrad 1: Beratung ist nicht vorgeschrieben (aber freiwillig möglich)
Pflegegrad 2 & 3: Einmal pro Halbjahr erforderlich
Pflegegrad 4 & 5: Einmal pro Vierteljahr erforderlich
Wir haben gute
Nachrichten für Sie:
careVitaale nimmt Ihnen alle organisatorischen Herausforderungen ab.
Profitieren Sie von unserem Service:
- Wir übernehmen die Organisation und Verwaltung der anstehenden Beratungstermine.
- Sie erhalten qualifizierte Pflegeberatung bequem und unkompliziert bei Ihnen zu Hause.
- Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse erfolgt garantiert kostenlos. (Privatversicherte treten in Vorkasse)
Sichern Sie sich Ihre kostenlose Beratung durch careVitaale und genießen Sie die Gewissheit, bestens betreut zu werden.
Unsere Leistungen
Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI
Telefonische Beratung
Telefonische Beratung zur Beantwortung von Fragen, Unterstützung in herausfordernden Pflegesituationen oder Hilfe bei der Suche nach Versorgungsangeboten. (Kostenfrei)
Pflegeberatung per Video
Videoberatung zur Beantwortung von Fragen, Unterstützung in herausfordernden Pflegesituationen oder Hilfe bei der Suche nach Versorgungsangeboten. (Kostenfrei)
Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug
Pflegegrad 1 alle 6 Monate freiwillig, Pflegegrad 2-3 alle 6 Monate verpflichtend, Pflegegrad 4-5 alle 3 Monate verpflichtend. Beratung in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung, ob die Pflege sichergestellt ist.
Beratungsbesuch bei Sachleistungsbezug
Beratung in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung, ob die Pflege sichergestellt ist.
Was tun bei Pflegebedürftigkeit?
Dieser Kurs richtet sich an An- und Zugehörige, die vor der Entscheidung stehen, wie die Pflege einer pflegebedürftigen Person gestaltet werden kann.
Von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung
- Die Pflegetätigkeit
- eine anspruchsvolle Aufgabe – Änderungen von Lebensgewohnheite
- körperlich und psychische Belastungen
- Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen und intakten sozialen Netzwerken
- Zu Hause wohnen – Unterstützung annehmen
- ambulante Pflegedienste – Tages-/ und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
- Essen auf Rädern
- Einkaufshilfe, Begleitdienst
- Hausnotrufdienst
- ambulante Rehabilitation
- Hilfsmittel – Wohnungsanpassung
- Hilfe durch Verwandte und Nachbarschaft
Unsere Kurse Gemäß § 45 SGB XI
Überleitungspflege
Um die pflegenden An- und Zugehörigen auf die oftmals entstehenden physischen und psychischen Mehrbelastungen im Anschluss an eine (akut-) stationäre Versorgung vorzubereiten, kann im Rahmen einer Überleitungspflege die individuelle Schulung der An- und Zugehörigen vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der (akut-)stationären Einrichtung beginnen und in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung mit einer „normalen“ Schulung im häuslichen Bereich abgeschlossen werden.
Individuelle Häusliche Schulungen
Individuelle Schulungen werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Sie sind an der individuellen Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der Ressourcen der Pflegepersonen und der/des Pflegebedürftigen sowie Wohn- und Versorgungsverhältnissen auszurichten.