Pflegebedürftig?
Was tun?

Ihr gutes Recht auf Unterstützung.

careVitaale bringt Ihnen die Beratungsangebote der Pflegekasse – etwa nach § 37.3 und § 45 SGB XI – verständlich und alltagsnah näher. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich, individuell und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage. Dabei richten wir uns nach Ihren konkreten Fragen, Problemen und Bedürfnissen. Sie erhalten alle wichtigen Informationen und Unterlagen, um Ihre Leistungen rechtzeitig zu beantragen und vollständig auszuschöpfen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Anspruch nach SGB XI haben ein gesetzlich verankertes Recht auf diese umfassende Beratung – wir sorgen dafür, dass Sie es auch wahrnehmen können.

… nach § 40 Absatz 6 SGB XI, Empfehlung für ein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel durch eine Pflegefachkraft. Z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, usw.

…nach § 45 SGB XI, die darauf abzielen, Fähigkeiten und Wissen für die häusliche Pflege zu vermitteln.

…nach § 37.3 SGB XI, die ab einem Pflegegrad 2 verpflichtend sind, um Qualität und Angemessenheit der Pflege zu Hause sicherzustellen.

… nach § 78 Abs. 1 des SGB XI zahlt die Pflegekasse die Mietgebühr für ein Hausnotrufgerät. Die Notwendigkeit, aufgrund von Pflegebedürftigkeit, muss in diesem Fall bereits vorliegen.

careVitaale ist Ihr kompetenter Partner, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und die bestmögliche Unterstützung und Beratung in Ihrer Pflegesituation zu erhalten.

Wie genau ist der Ablauf?

Wenn Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehörige feststellen, dass der Alltag und/oder die Pflege nicht mehr alleine zu bewältigen sind, können Sie bei careVitaale ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei wird alles notwendige, mit Ihnen gemeinsam, organisiert und Sie erhalten wertvolle Tipps und Trick, um den Alltag und/oder die Pflege besser zu bewerkstelligen.

Im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung folgen wir einem strukturierten Prozess und garantieren damit, dass die Inhalte des Gespräches für Sie verständlich und nachvollziehbar sind. Somit erhalten sie alle, für ihre Pflegesituation benötigten und relevanten, Informationen.

Bedarfsermittlung im Detail.

Der erste Schritt ist die detaillierte Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. Unsere Pflegefachkräfte betrachten hierbei sowohl allgemeine als auch spezifische Bedürfnisse, wie sie beispielsweise bei Personen mit Demenz oder nach bestimmten Erkrankungen wie einem Schlaganfall auftreten können.

Bei careVitaale ist es unser Ziel, durch diesen umfassenden Beratungsprozess eine Pflege zu gewährleisten, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist und um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Diese Standards orientieren sich an den zehn Schlüsselmerkmalen guter Beratungspraxis, wie sie vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) definiert wurden.

Was unsere Beratung besonders macht!

Fachlich qualifiziert

Unsere Pflegefachkräfte werden regelmäßig geschult und verfügen über aktuelles Wissen zur Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI.

Flexibel & gesetzeskonform

Wir bieten schnelle Terminvergaben und führen die Beratung persönlich bei Ihnen zu Hause durch – so wie es gesetzlich vorgesehen ist.

(Per Gesetz ist ein Beratungsgespräch nach §37.3 zu Hause durchzuführen. Bis Juni darf der Folgebesuch per Video stattfinden. Ab Juni wird diese Reglung aufgehoben und eine Begutachtung muss vor Ort stattfinden!)

Verbindlich & nahbar

Sie erhalten eine feste Ansprechperson, können aber bei Bedarf unkompliziert wechseln.

Respektvoll im Umgang

Freundlichkeit, Diskretion und Achtung Ihrer Würde stehen bei uns an erster Stelle.

Individuell & ressourcenorientiert

Wir sehen den Menschen hinter der Pflege – Ihre Lebenssituation, Wünsche und Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt. Ziel ist, Ihre Selbstständigkeit zu stärken.

Lösungsorientiert

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir alltagsnahe, praktische Maßnahmen, die wirklich zu Ihrer Situation passen.

Umfassend informiert

Sie erhalten leicht verständliche Informationen zu Ihren Rechten, Pflegestufen, Entlastungsleistungen und allen Möglichkeiten der Unterstützung.

Transparent begleitet

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der besprochenen Schritte und stellen Ihnen die Beratungsdokumentation zur Einsicht zur Verfügung.

Wer trägt die Kosten?

Es entstehen Ihnen keine Kosten und es ist nicht erforderlich in Vorkasse gehen (ausgenommen Privatversicherte). Unsere Pflegefachkräfte kümmern sich um die gesamte Abwicklung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Beratung und Planung Ihrer Pflegesituation konzentrieren können. Des Weiteren informieren wir Sie rechtzeitig über den nächsten Termin zur Pflegebegutachtung im Rahmen des Beratungsgespräches nach §37.3 SGB XI. So kommen Sie Ihrer Pflicht immer rechtzeitig nach und müssen keine Befürchtungen haben, dass es zu einer Kürzung oder im schlimmsten Fall zur vollständigen Streichung Ihres Pflegegeldes kommt.

Dieser Beratungseinsatz ist für Empfänger von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 obligatorisch und findet in folgenden Intervallen statt:
Für Pflegegrad 1: optional jedes Halbjahr.
Für Pflegegrad 2 und 3: Jedes Halbjahr.
Für Pflegegrad 4 und 5: Jedes Vierteljahr.

Dieses Angebot richtet sich sowohl an Pflegebedürftige als auch an deren pflegende Angehörige.

Die Kosten für diesen Beratungseinsatz werden vollständig von Ihrer Pflegekasse getragen.

Die Beratung wird von qualifizierten Mitarbeitern zugelassener Pflegedienste, anerkannten Pflegeberatern als Beratungsstelle oder von einer von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft angeboten.

Die Beratung erfolgt in einem individuellen Rahmen, um gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einzugehen.

Während für Pflegegrad 1 die Teilnahme freiwillig ist, sind die Beratungseinsätze für Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erforderlich. (Bei Pflegegrad 1 ist eine Beratung alle 6 Monate sinnvoll, ggf. ist eine Höherstufung anzuraten!)

Jetzt kostenlose Beratung erhalten!

Unsere erfahrenen Pflegeexpert:innen stehen Ihnen persönlich zur Seite – kompetent, einfühlsam und individuell abgestimmt auf Ihre Situation. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch!

Kostenlose Pflegeberatung Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!

Ein kostenfreies Beratungsgespräch steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld beziehen oder Sachleistungen/Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt alle drei oder sechs Monate, je nach Pflegegrad, die Kosten.

Was unsere Beratung besonders macht!

Bei careVitaale verstehen wir die essenzielle Rolle der Pflegeberatung, die nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Frist darstellt, sondern auch eine wertvolle Unterstützung und Entlastung für Sie bietet.

careVitaale setzt sich dafür ein, dass Sie durch unsere Beratung nicht nur informiert, sondern auch in Ihrer Pflegerolle gestärkt und entlastet werden.

Eine gründliche Bewertung Ihrer Pflegesituation

Individuelle Beratung und praktische Unterstützungsmöglichkeiten

Entwicklung von Strategien zur Lösung bestehender Herausforderungen

Informationen über möglicherweise noch unbekannte Optionen, wie zum Beispiel Pflegeschulungen

Gewährleistung einer hochwertigen Pflegequalität

Wo und an welchem Tag soll das Beratungsgespräch stattfinden?

Bei careVitaale möchten wir Sie umfassend darüber informieren, ob und inwiefern Sie zu einer Pflegeberatung verpflichtet sind. Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI sind Empfänger von Pflegegeld mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu regelmäßigen persönlichen Beratungen verpflichtet.

Pflegegrad 1: Beratung ist nicht vorgeschrieben (aber freiwillig möglich)

Pflegegrad 2 & 3: Einmal pro Halbjahr erforderlich

Pflegegrad 4 & 5: Einmal pro Vierteljahr erforderlich

Wir haben gute
Nachrichten für Sie:

careVitaale nimmt Ihnen alle organisatorischen Herausforderungen ab.

Profitieren Sie von unserem Service:

  • Wir übernehmen die Organisation und Verwaltung der anstehenden Beratungstermine.
  • Sie erhalten qualifizierte Pflegeberatung bequem und unkompliziert bei Ihnen zu Hause.
  • Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse erfolgt garantiert kostenlos. (Privatversicherte treten in Vorkasse)

Sichern Sie sich Ihre kostenlose Beratung durch careVitaale und genießen Sie die Gewissheit, bestens betreut zu werden.

Unsere Leistungen
Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI

Eine Frau mit platinblonden Haaren und Brille sitzt an einem Holztisch, hält einen schwarzen Telefonhörer ans Ohr und schaut auf ihren Laptop. Auf dem Bildschirm ist eine Pflegesoftware mit Tabellen und Formularfeldern zu sehen. Neben dem Laptop steht das angeschlossene Tischtelefon. Im Hintergrund sind unscharf grüne Bäume zu erkennen.

Telefonische Beratung

Telefonische Beratung zur Beantwortung von Fragen, Unterstützung in herausfordernden Pflegesituationen oder Hilfe bei der Suche nach Versorgungsangeboten. (Kostenfrei) 

Pflegeberaterin im Videogespräch mit Senior und Angehöriger – digitale Pflegeberatung und Unterstützung per Online-Videochat

Pflegeberatung per Video

Videoberatung zur Beantwortung von Fragen, Unterstützung in herausfordernden Pflegesituationen oder Hilfe bei der Suche nach Versorgungsangeboten. (Kostenfrei)

Lächelnde Pflegekraft mit langen blonden Haaren und Brille im weißen Polo steht mit verschränkten Armen vor grünem Naturhintergrund. Symbol für Kompetenz, Vertrauen und persönliche Betreuung in der ambulanten Pflege.

Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug

Pflegegrad 1 alle 6 Monate freiwillig, Pflegegrad 2-3 alle 6 Monate verpflichtend, Pflegegrad 4-5 alle 3 Monate verpflichtend. Beratung in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung, ob die Pflege sichergestellt ist.

Gruppenfoto von acht lächelnden Pflegekräften in bunter Dienstkleidung im Seniorenwohnpark. Das Team trägt Polo-Shirts in Grün, Weiß, Bordeaux und Lila mit Herz-Logo und sitzt sowie steht gemeinsam in einem hellen Raum mit Blick ins Grüne. Symbol für Teamgeist, Kompetenz und herzliche Betreuung in der ambulanten Pflege.

Beratungsbesuch bei Sachleistungsbezug

Beratung in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung, ob die Pflege sichergestellt ist.

Was tun bei Pflegebedürftigkeit?

Dieser Kurs richtet sich an An- und Zugehörige, die vor der Entscheidung stehen, wie die Pflege einer pflegebedürftigen Person gestaltet werden kann.

Von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung

  • Die Pflegetätigkeit
    • eine anspruchsvolle Aufgabe – Änderungen von Lebensgewohnheite
    • körperlich und psychische Belastungen
    • Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen und intakten sozialen Netzwerken
  • Zu Hause wohnen – Unterstützung annehmen
    • ambulante Pflegedienste – Tages-/ und Nachtpflege
    • Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
    • Essen auf Rädern
    • Einkaufshilfe, Begleitdienst
    • Hausnotrufdienst
    • ambulante Rehabilitation
    • Hilfsmittel – Wohnungsanpassung
    • Hilfe durch Verwandte und Nachbarschaft

Unsere Kurse Gemäß § 45 SGB XI

Junge Geschäftsfrau schreibt Konzepte auf ein Whiteboard während einer Präsentation im modernen Büro

Basis-Pflegekurs

Pflegekurs 1

Seminar in moderner Bibliothek: Gruppe von Erwachsenen hört aufmerksam einem Vortragenden bei einer Weiterbildung oder Schulung zu

Basis-Pflegekurs

Pflegekurs 2

Multikulturelle Gruppe von Erwachsenen nimmt aufmerksam an einem Seminar oder Workshop in moderner Lernumgebung teil

Spezial-Pflegekurs

Spezialkurs 1

Geschäftsmeeting in modernem Büro – Team diskutiert konzentriert Strategien und Projektideen am Konferenztisch

Spezial-Pflegekurs

Spezialkurs 2

Teammeeting mit mehreren Kollegen an einem Tisch – zwei Personen geben sich die Hand, symbolisieren Zusammenarbeit und erfolgreiche Geschäftspartnerschaft

Spezial-Pflegekurs

Spezialkurs 3

Mann begleitet Frau im Rollstuhl vor einer Kunstgalerie – Unterstützung und Inklusion im Alltag

Spezial-Pflegekurs

Mehr Wissen über Parkinson

Überleitungspflege
Um die pflegenden An- und Zugehörigen auf die oftmals entstehenden physischen und psychischen Mehrbelastungen im Anschluss an eine (akut-) stationäre Versorgung vorzubereiten, kann im Rahmen einer Überleitungspflege die individuelle Schulung der An- und Zugehörigen vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der (akut-)stationären Einrichtung beginnen und in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung mit einer „normalen“ Schulung im häuslichen Bereich abgeschlossen werden.

Individuelle Häusliche Schulungen
Individuelle Schulungen werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Sie sind an der individuellen Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der Ressourcen der Pflegepersonen und der/des Pflegebedürftigen sowie Wohn- und Versorgungsverhältnissen auszurichten.

Pflegekurs 1

Teil 1
Einführung zum Basis-Pflegekurs gem. §45 SGB XI

  • Zielsetzung des Pflegekurses
  • Aufbau des Pflegekurses
  • Kennenlernen der Teilnehmenden
  • Die individuelle häusliche Pflegesituation: Möglichkeiten und Grenzen des Pflegekurses

Der/ die Pflegebedürftige – Wahrnehmen und Beobachten des Pflegebedürftigen

  • Ausstattung von Wohnung/ Zimmer und Bett eines Pflegebedürftigen
  • Beobachten und Wahrnehmen des somatischen und psychischen Befindens

Teil 2
Die individuelle Versorgung der/ des Pflegebedürftigen, insbesondere

  • Schonender Kleidungswechsel
  • Körperpflege (inkl. Zahn- und Mundpflege, Haarwäsche),
  • Richten und Beziehen des Bettes eines bettlägerigen Pflegebedürftigen
  • Vermeidung einer Pneumonie
  • Selbstsorge: Lebensrhythmen in der Pflegebeziehung – Freiräume schaffen

Teil 3
Bedeutung von Bewegung

  • Bewegen und Lagern im Bett, Transfer vom Bett in einen Rollstuhl, Einsatz von Hilfsmittel
  • Hilfen beim Gehen und Stehen
  • Motive für Bewegung identifizieren (Biographie)
  • Vermeidung von Dekubitus,
  • Vermeidung von Kontrakturen
  • Vermeidung von Thrombose,
  • Vermeidung von Stürzen
  • Selbstsorge: eigene Grenzen kennen
    Ermitteln der körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Rückenschonend arbeiten
  • Pflegealltag planen – Hilfe annehmen

Teil 4
Ressourcen von pflegenden An-/ und Zugehörigen erhalten

  • „Verpflichtung“ zur Pflege der/ des Pflegebedürftigen vs. „Verpflichtung“ zur Selbstpflege
  • Physische und psychische Belastungen
  • Umgang mit Belastungen
  • Anregungen zur Selbstpflege – (eigene Bedürfnisse wahrnehmen, früheren Gewohnheiten oder Hobbys nachgehen, Auszeit nehmen etc.)
  • Hindernisse auf dem Weg zur Selbstpflege
  • Entlastungsangebote
  • Hilfsnetzwerk erarbeiten (Wen kann ich wann fragen?)

Teil 5
Ernährung und Nahrungsaufnahme / Ausscheidung

  • Essen und Trinken einer/ eines immobilen Pflegebedürftigen,
  • Essen und Trinken – Besonderheiten bei Schluckproblemen,
  • gesunde Ernährung einer/ eines Pflegebedürftigen
  • Umgang mit Inkontinenz/ Kontinenzförderung (Unterstützung einer normalen Urinausscheidung, Probleme bei der Darmentleerung, Stuhlinkontinenz oder Harninkontinenz),
  • Hilfsmittel bei Inkontinenz
  • Hygiene in der Häuslichkeit
  • Selbstsorge: Umgang mit Scham und Ekel

Teil 6
Betreuungsrecht

  • amtliche Betreuung
  • Arten von Vollmachten
  • freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Selbstsorge: Soziale Netzwerke pflegen

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Pflegekurs 2

Teil 1
Einführung zum Pflegekurs

  • Zielsetzung des Pflegekurses
  • Aufbau des Pflegekurses
  • Kennenlernen der Teilnehmenden
  • Die individuelle häusliche Pflegesituation: Möglichkeiten und Grenzen des Pflegekurses

Unterstützung pflegender Zu- und Angehöriger – Welche Möglichkeiten bietet die Pflegeversicherung

  • Information zu den Grundleistungen (Geldleistung, Sachleistung, Kombination von Geld- und Sachleistung, Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch)
  • Information zu den Leistungsarten ambulanter Pflege (Verhinderungspflege, Tagespflege/ Nachtpflege, Beratung nach §37 SGB XI, häusliche Schulungen nach §45 SGB XI)
  • Präventions-/ Rehabilitationsmaßnahmen

Teil 2
Ernährung und Nahrungsaufnahme

  • Essen und Trinken – Besonderheiten bei Schluckproblemen,
  • Ernährung mit einer PEG-Sonde
  • Essen und Trinken bei Stoffwechselerkrankungen,
  • Vorbeugen von Mangel – und Fehlernährung
  • Medikamentenaufbewahrung und –Verabreichung
  • Selbstsorge: Zeit für Regeneration – Möglichkeiten der Erholung

Teil 3
Mobilisation und Wohnraumgestaltung

  • Hilfsmittel zur Bewältigung von Alltagssituationen,
  • technische Hilfsmittel,
  • Wohnraumanpassung
  • Selbstsorge: Selbsthilfeorganisationen – Hilfe durch Kontakt zu anderen Betroffenen

Teil 4
Besondere Pflegesituationen (Themenwahl entsprechend dem Wunsch der Gruppe), z.B.

  • Herausfordernde Verhaltensweisen bei Menschen mit Demenz
  • pflegebedürftige Kinder
  • Umgang mit Sterben und Tod
  • andere Themen nach Interesse der Teilnehmenden

Teil 5
Belastung erkennen – Unterstützung annehmen

  • Physische und psychische Belastungen erkennen und vorbeugen
  • Pflegealltag planen – Hilfe annehmen
  • Entlastungsangebote der Region (Tagespflege-/ Kurzzeitpflegeeinrichtungen, niedrigschwellige Angebote, Selbsthilfegruppen, Verbände von Betroffen etc.)

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Spezialkurs 1

Pflegekurs für pflegende – und Zugehörige von schwerstkranken und sterbenden Menschen

Teil 1
Pflege eines schwerstkranken oder sterbenden Menschen

  • bei körperlicher Schwäche
  • bei Schmerzen
  • insbesondere
  • Schonender Kleidungswechsel
  • Körperpflege (inkl. Zahn- und Mundpflege, Haarwäsche)
  • Richten und Beziehen des Bettes eines bettlägerigen Pflegebedürftigen

Teil 2
Pflege eines schwerstkranken oder sterbenden Menschen insbesondere

  • Essen und Trinken – Besonderheiten bei immobilen Pflegebedürftigen
  • Essen und Trinken bei Schluckproblemen
  • Essen und Trinken bei Appetitlosigkeit/ Übelkeit
  • Bewegen und Lagern im Bett, Transfer vom Bett in einen Rollstuhl, Einsatz von Hilfsmittel

Teil 3
Umgang mit Sterben und Tod

  • Mögliche Wünsche und Bedürfnisse von schwerstkranken und sterbenden Menschen
  • Häufig auftretende Ängste und Belastungen pflegender An- und Zugehöriger
  • Kommunikation am Lebensende Teil 4 Unterstützung bei der Begleitung von schwerstkranken oder sterben den Menschen
  • Schaffen von guten Bedingungen für die häusliche Pflege
  • Unterstützung durch ambulante Dienste/Betreuungsdienste
  • weitere pflegerische Angebote – Ambulante Hospizdienste – Stationäre Hospize – Palliativstationen im Krankenhaus

Teil 5
Der letzte Wille

  • Patientenverfügung (u.a. zu Sondenernährung, lebensverlängernden Maßnahmen)
  • Testament
  • Erste Schritte nach Eintritt des Todes

Teil 6
Abschied nehmen

  • Möglichkeiten des Abschieds nehmen
  • Bedeutung von Trauer (Trauer zulassen und bewältigen)
  • Unterstützung für Trauernde

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Spezialkurs 2

Pflegekurs für pflegende An- und Zugehörige von Menschen mit Demenz

Teil 1
Demenz

Formen von Demenz
Erscheinungsbild und Verlauf von Demenzerkrankungen
Selbstsorge: Lebensrhythmen in der Pflegebeziehung – Freiräume schaffen

Teil 2
Verwirrte Menschen verstehen

  • Die Realität dementiell erkrankter Menschen
  • Krankheitserleben und Gefühlswelt demenziell erkrankter Menschen
  • Herausfordernd erlebtes Verhalten
  • häufige Reaktionen von demenziell erkrankten Menschen
  • Hin-/Weglauftendenz
  • Unruhe
  • Verweigerung
  • Bedeutung des Selbstwertgefühls für Erkrankte
  • Selbstsorge: psychische Belastungen erkennen – Krankheiten vorbeugen

Teil 3
Bewältigungsstrategien für pflegende An- und Zugehörige

  • hilfreiche Kommunikation mit dem demenziell erkrankten Menschen führen
  • hilfreicher Umgang mit dem demenziell erkrankten Menschen
  • Orientierungshilfen im Umfeld schaffen
  • Unfällen und Gefahren vorbeugen
  • Selbstsorge: – Entspannungstechniken kennen und anwenden

Teil 4
Für Entlastung sorgen – Verantwortung teilen

  • körperliche und psychische Belastungen von pflegenden An- und Zugehörigen / Änderung der Lebensgewohnheiten
  • Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen und sozialen Netzwerken
  • regionale Unterstützungsmöglichkeiten: Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Selbsthilfegruppen
  • Entlastung durch externe Unterstützung bei der Pflege und Betreuung (privates Netzwerk -Verwandte, Nachbarn und ehrenamtlich Tätige- / verschiedene pflegerische Angebote von Pflegeeinrichtungen)

Teil 5
Pflegerische Versorgungsangebote zur Unterstützung und Entlastung

  • niedrigschwelligeBetreuungsangebote
  • gerontopsychiatrische Tagespflegeeinrichtungen
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Haus-Notrufsystem
  • Selbstsorge: Zeit für Regeneration – Möglichkeiten der Erholung

Teil 6
Betreuungsrecht

  • amtliche Betreuung
  • Arten von Vollmachten
  • freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Selbstsorge: Hilfe durch Kontakt zu anderen Betroffenen –Selbsthilfeorganisationen

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Spezialkurs 3

Pflegekurs für pflegende An- und Zugehörige von pflegebedürftigen Menschen nach einem Schlaganfall

Teil 1
Schlaganfall – das Krankheitsbild

  • Krankheitsentstehung und Risikofaktoren
  • Zustand nach stationärer Rehabilitation
  • Schmerzhafte Schulter
  • Psychische Veränderungen nach einem Schlaganfall
    kontinuierliche ambulante Rehabilitation (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
  • Selbstsorge: Lebensrhythmen in der Pflegebeziehung – Freiräume schaffen

Teil 2
Kommunikation bei Sprech-/ Sprachstörungen

  • Dysarthrie und Aphasie
  • Tipps zum Umgang mit kommunikationsbeeinträchtigten Menschen Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Schluckstörungen und damit verbundene Risiken
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Mundpflege (Prophylaxe)
  • Selbstsorge: psychische Belastungen erkennen – Krankheiten vorbeugen

Teil 3
Sicheres Bewegen

  • Mobilität fördern
  • Lagerung
  • Transfer
  • Prophylaxen
  • Wahrnehmungsförderung bei der pflegerischen Versorgung
  • Selbstsorge: Zeit für Regeneration – Möglichkeiten der Erholung

Teil 4
Belastungen der pflegenden An- und Zugehörigen

  • körperlichen und psychischen Belastungen pflegender An- und Zugehöriger/ Änderung der Lebensgewohnheiten
  • Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen und sozialen Netzwerken
  • regionale Unterstützungsmöglichkeiten: Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen
  • Entlastung durch externe Unterstützung bei der Pflege und Betreuung (privates Netzwerk/ verschiedene pflegerische Angebote von Pflegeeinrichtungen)

Teil 5
Anpassung der Umgebung und Hilfsmitteleinsatz

  • Pflegehilfsmittel
  • kleine und technische Hilfsmittel
  • Raumgestaltung
  • Wohnraumanpassung
  • Selbstsorge: Pflegealltag planen – Hilfe annehmen

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Mehr Wissen über Parkinson

Teil 1
Was ist Morbus Parkinson?

  • Begrüßung der Teilnehmenden und Vorstellung der
  • Referenten/ Kursinhalte
  • Vorstellung der Teilnehmenden, Einbringen von individuellen Wünschen und Fragen
  • Vortrag des/der Referenten/Referentin (nach Möglichkeit Neurologe), allgemeine Informationen, Ursachen, Symptome, Therapie
  • Diskussion mit den Teilnehmenden, allgemeiner Austausch mit dem/der Referenten/Referentin

Teil 2
Morbus Parkinson aus pflegerischer Sicht

  • Darstellen von möglichen Problemen und Einschränkungen: Gangunsicherheit, Sturzgefahr, Bradykinese, Tremor, Rigor, Ernährung
  • Austausch mit den Teilnehmenden

Teil 3
Problematik im Bereich Ernährung: Schlucken/ Schluckvorgang

  • Probleme bei Patienten mit Morbus Parkinson,
  • Umgang und Therapien
  • Praktische Übungen zum Schluckvorgang/ Schlucktraining
  • Austausch mit den Teilnehmenden

Teil 4
Einschränkung der Mobilität

  • Einsatz von Hilfsmitteln
  • Praktische Übungen von Transfer: Bett-Rollstuhl-Pflegebett, etc.
  • Austausch mit den Teilnehmenden

Teil 5
Prävention und Förderung der Beweglichkeit

  • Physiotherapeutische Maßnahmen, vorgestellt durch eine/n Physiotherapeutin/en
  • Bewegungstherapie
  • Krankengymnastische Übungen
  • Praktische Übungen mit den Teilnehmenden
  • Austausch

Teil 6
Kommunikation und Selbstpflege des pflegenden Angehörigen

  • Bedeutung von Kommunikation
  • Probleme im Bereich Kommunikation bei Morbus Parkinson
  • Selbstpflege: „Wie setze ich Grenzen?“
  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise für pflegende Angehörige
  • Ein gutes und gesundes Miteinander von Betroffenen und pflegenden Angehörigen

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